Persönliche Daten hinterlassen wir bei vielen Aktivitäten …
P RI NZI P DES D AT ENSC HUTZES
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Jeder darf über seine Daten selbst bestimmen (Grundgesetz).
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Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden, außer es liegt eine
Einwilligung der betroffenen Person vor (Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)).
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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt auf Deutschlandebene den Umgang mit
personenbezogenen Daten und wird in Bayern durch das Bayerische Datenschutzgesetz
(BayDSG) ergänzt.
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Allgemein gilt:
Daten dürfen nur im notwendigen Umfang erhoben werden (=Minimierung von Daten),
nur solange gespeichert werden wie nötig (=Speicherbegrenzung)
und nur für den festgelegten Zweck verwendet werden (=Zweckbindung).
RECHT AM EIGENEN BILD
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Fotos von Personen sind ebenfalls personenbezogene Daten!!!
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Die DSGVO regelt auch das Recht am eigenen Bild.
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Z.B. ist das Anfertigen von Bildern von Personen ohne Einwilligung verboten,
ebenso das Verbreiten der Fotos.
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Denn: Das Foto könnte den Ruf einer Person schädigen.
D AT ENVERA RBEI TUNG I M Ö FFEN T LIC HEN
INTERESSE
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Behörden (z.B. Polizei) dürfen zur Wahrung der Sicherheit personenbezogene
Daten erheben.
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Z.B. für die Fahndung nach Straftätern (Veröffentlichung von Fahndungsfotos,
Auswertung von Mobilfunkdaten).
WIRTSCHAFTLICHE INTERESSEN AN
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