? Die Adolf-Hitler-Schulen (AHS) sind Einheiten der Hitlerjugend (HJ) und werden von dieser verantwortlich geführt. Lehrstoff, Lehrplan und Lehrkörper werden von den unterzeichnenden Reichsleitern reichseinheitlich bestimmt.
? Die AHS umfasst sechs Klassen. Die Aufnahme erfolgt im Allgemeinen mit dem vollendeten zwölften Lebensjahr.
? Aufnahme in die AHS finden solche Jungen, die sich im Deutschen Jungvolk hervorragend bewährt haben und von den zuständigen Hoheitsträgern in Vorschlag gebracht werden.
? Die Schulausbildung ist unentgeltlich.
? Die Schulaufsicht gehört zu den Hoheitsrechten des Gauleiters der NSDAP. Er übt sie entweder selbst aus, oder er übergibt die Ausübung dem Gauschulungsamt.
? Nach erfolgreicher Reifeprüfung steht dem Adolf-Hitler-Schüler jede Laufbahn der Partei und des Staates offen.
Für die Auswahl geeigneter Schüler sollten die Gauleiter der ausgewählten Gaue, später alle Gaue, folgende Kriterien heranziehen:
„Bewertung des Jungen durch die Hitler-Jugend. Hat sich der Junge im Kreise der Jugend bereits als Führernatur, gewissermaßen als Rädelsführer hervorgetan und durchgesetzt?
Den einwandfreien rassischen Nachweis seiner Vorfahren (Richtlinien des Rassenpolitischen Amt, selbstverständlich werden uneheliche Kinder den ehelichen gleichgesetzt, soweit sie dieser Bedingung Genüge erweisen). (Anmerkung: Es wurde ein Ahnennachweis zurückreichend bis zum 1. Januar 1800 gefordert)
Völlige Gesundheit.
Nachweis der Erbgesundheit der Sippe.
Betätigung der Eltern in der völkischen Gemeinschaft (Parteizugehörigkeit, Tätigkeit in den Gliederungen der Partei und den angeschlossenen Verbänden)“[8]
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